{"id":33,"date":"2016-08-14T13:25:39","date_gmt":"2016-08-14T11:25:39","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/wordpress\/?page_id=33"},"modified":"2023-01-18T16:23:20","modified_gmt":"2023-01-18T14:23:20","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gj-wiesbaden.de\/?page_id=33","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<p>Die Gr\u00fcne Jugend (GJ) Wiesbaden sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Gr\u00fcnen und gr\u00fcn-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Klima-, Umwelt- und Tierschutz, Frieden, Gleichstellung der Geschlechter, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarit\u00e4t, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit geh\u00f6ren zu den Grunds\u00e4tzen des politischen Handelns der Gr\u00fcnen Jugend Wiesbaden.<\/p>\n<p><strong>\u00a71 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0 \u00a0 Die Organisation tr\u00e4gt den stolzen Namen Gr\u00fcne Jugend Wiesbaden (GJ Wi).<\/p>\n<p>(2)\u00a0 \u00a0 Die Gr\u00fcne Jugend Wiesbaden ist der angegliederte Jugendverband von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN in Wiesbaden und Kreisverband der Gr\u00fcnen Jugend Hessen, jedoch politisch und organisatorisch selbst\u00e4ndig.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 \u00a0 Der Sitz der Gr\u00fcnen Jugend Wiesbaden ist Wiesbaden.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Aufgaben<\/strong><\/p>\n<p>Die GJ Wiesbaden stellt sich folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>(1)\u00a0 \u00a0 Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit,<\/p>\n<p>(2)\u00a0 \u00a0 Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen au\u00dferhalb von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, um so zu mehr Solidarit\u00e4t zwischen Menschen verschiedener Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlechter, Weltanschauung und Religion beizutragen,<\/p>\n<p>(3)\u00a0 \u00a0 B\u00fcndnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen,<\/p>\n<p>(4)\u00a0 \u00a0 Vertretung der Ziele und Grunds\u00e4tze der GJ Wiesbaden innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, entsprechend den geltenden Beschl\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0 \u00a0 Mitglied der Gr\u00fcnen Jugend Wiesbaden kann jede nat\u00fcrliche Person bis zum vollendeten 30. Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und Grunds\u00e4tzen der GJ Wiesbaden bekennt. Ein Mindestalter gibt es nicht. Mitglieder der Gr\u00fcnen Jugend Hessen aus Wiesbaden sind Mitglieder der Gr\u00fcnen Jugend Wiesbaden und umgekehrt.<\/p>\n<p>(2) Auf ausdr\u00fccklichen Wunsch kann auch jedes Mitglied der Gr\u00fcnen Jugend Hessen, das keinem anderen Kreisverband angeh\u00f6rt, unabh\u00e4ngig vom Wohnort Mitglied der Gr\u00fcnen Jugend Wiesbaden werden.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 \u00a0 Die Mitgliedschaft muss schriftlich bei einer Gliederung der Gr\u00fcnen Jugend oder bei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN beantragt werden. Gegen die Zur\u00fcckweisung des Antrags kann das Schiedsgericht der Gr\u00fcnen Jugend Hessen angerufen werden.<\/p>\n<p>(4)\u00a0 \u00a0 Jedes Mitglied hat das Recht an allen Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie \u00c4mter der Gr\u00fcnen Jugend Wiesbaden zu bekleiden und Antr\u00e4ge auf der Kreismitgliederversammlung (KMV) zu stellen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0 \u00a0 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 30. Geburtstag oder durch Tod. \u00dcber einen Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht der Gr\u00fcnen Jugend Hessen.<\/p>\n<p>(6)\u00a0 \u00a0 Eine altersunabh\u00e4ngige F\u00f6rdermitgliedschaft ist m\u00f6glich. F\u00f6rdermitglieder sind weder wahl- noch stimmberechtigt.<\/p>\n<p>(7)\u00a0 \u00a0 Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdr\u00fccklich erw\u00fcnscht.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Gliederung und Aufbau<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0 \u00a0 Die Gr\u00fcne Jugend Wiesbaden setzt sich aus den Mitgliedern zusammen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 \u00a0 Organe der Gr\u00fcnen Jugend Wiesbaden sind die Kreismitgliederversammlung (KMV) und der Vorstand.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 \u00a0 Alle Organe tagen grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich. Sie k\u00f6nnen die \u00d6ffentlichkeit mit 2\/3-Mehrheit ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Kreismitgliederversammlung (KMV)<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0 \u00a0 Die KMV ist das h\u00f6chste beschlussfassende Gremium der Gr\u00fcnen Jugend Wiesbaden. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand elektronisch (per E-Mail), oder auf vorherigen Wunsch, schriftlich unter Angabe des Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. Eine KMV muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich oder per E-Mail zu stellen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 \u00a0 Die KMV ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen worden ist.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 \u00a0 Die KMV<\/p>\n<ul>\n<li>bestimmt die Grundlagen f\u00fcr die politische und organisatorische Arbeit der GJ Wiesbaden,<\/li>\n<li>nimmt Berichte entgegen,<\/li>\n<li>beschlie\u00dft \u00fcber eingebrachte Antr\u00e4ge, w\u00e4hlt den Vorstand in geheimer Wahl und entlastet ihn, w\u00e4hlt Projekt- und Fachbereichskoordinator*innen,<\/li>\n<li>beschlie\u00dft \u00fcber die Satzung und \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen,<\/li>\n<li>beschlie\u00dft die Einrichtung oder Aufl\u00f6sung von Arbeitskreisen,<\/li>\n<li>ber\u00e4t und beschlie\u00dft den Haushalt,<\/li>\n<li>nimmt den Kassenbericht entgegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(4)\u00a0 \u00a0 Antr\u00e4ge sollten (m\u00fcssen aber nicht) mindestens drei Tage vor der KMV eingereicht werden, satzungs\u00e4ndernde Antr\u00e4ge m\u00fcssen mindestens eine Woche vor der KMV in Textform beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss alle Antr\u00e4ge schnellstm\u00f6glich nach Erhalt via E-Mail an die Mitglieder versenden oder gesammelt \u00f6ffentlich (beispielsweise auf der Website, in einem Wiki o.\u00e4.) zug\u00e4nglich machen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0 \u00a0 Beschl\u00fcsse der KMV sind schriftlich (auch in digitaler Form) niederzulegen. Diese sind sp\u00e4testens zu Beginn der darauffolgenden KMV \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<p>(6) Die KMV kann in digitaler Form abgehalten werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0 \u00a0 Der ehrenamtlich t\u00e4tige Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte im Rahmen der Satzung und der Beschl\u00fcsse der KMV. Er vertritt die Gr\u00fcne Jugend Wiesbaden nach au\u00dfen gem. \u00a7 26 II BGB und vor der Partei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 \u00a0 Der Vorstand wird f\u00fcr ein Jahr gew\u00e4hlt. Die Amtszeit endet durch Wahl eines neuen Vorstandes. Die Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 \u00a0 Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand setzt sich aus zwei Sprecher*innen und einem\/r Schatzmeister*in zusammen. Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands d\u00fcrfen einzeln verf\u00fcgen. Den nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand bilden auf Antrag eine beliebige Anzahl von Beisitzer*innen.<\/p>\n<p>(4) Mindestens ein*e Sprecher*in muss eine FINTA*-Person sein (FINTA*: Frauen, Inter-, Nonbin\u00e4r-, Trans-, Agender-Personen). Mindestens 50% der Pl\u00e4tze im gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand und mindestens 50 % der Pl\u00e4tze im gesamten Vorstand m\u00fcssen von FINTA*-Personen besetzt sein. Sollte keine FINTA*-Person auf den Platz des*der Sprecher*in kandidieren oder gew\u00e4hlt werden, bleibt dieser Platz unbesetzt. Auch offene Pl\u00e4tze sowie die Pl\u00e4tze des*der Schatzmeister*in m\u00fcssen f\u00fcr den Fall, dass keine FINTA*-Person auf einem einer FINTA*-Person zustehenden Platz kandidiert oder gew\u00e4hlt wurde, unbesetzt bleiben. Diese Regel kann von einem FINTA*-Forum mit einer \u2154 Mehrheit aufgehoben werden.<\/p>\n<p>Das FINTA*-Forum entscheidet, ob die noch zu besetzenden Pl\u00e4tze f\u00fcr nicht FINTA*-Personen ge\u00f6ffnet werden durch Handzeichen. Das FINTA*-Forum stimmt auf Wunsch mindestens einer FINTA*-Person geheim ab. Wird die \u00d6ffnung der Pl\u00e4tze abgelehnt, bleiben auch diese Pl\u00e4tze unbesetzt.<\/p>\n<p>Das FINTA*-Forum besteht aus allen anwesenden FINTA*-Personen, die Mitglieder der Gr\u00fcnen Jugend Wiesbaden sind.<\/p>\n<p>(5)\u00a0 \u00a0 Der Vorstand ist f\u00fcr die offiziellen Kommunikationskan\u00e4le verantwortlich. Er kann \u00fcber ihre Einrichtung und Aufl\u00f6sung entscheiden. Die Grundz\u00fcge der medialen Au\u00dfendarstellung werden von der KMV beschlossen. Er tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, dass die Zugangsdaten der Kommunikationskan\u00e4le sicher verwahrt werden. Wird ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt, muss der alte Vorstand diesem unverz\u00fcglich die Zugangsdaten zu den Kommunikationskan\u00e4len und zum Kreisverbandskonto \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>(6)\u00a0 \u00a0 Der*die Schatzmeister*in ist f\u00fcr die Zugangsdaten zum Kreisverbandskonto verantwortlich. Analog zu (4) muss der*die alte Schatzmeister*in bei der Wahl eines*r neuen Schatzmeisters*in die Zugangsdaten zum Kreisverbandskonto unverz\u00fcglich \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>(7)\u00a0 \u00a0 Tritt ein Vorstand bzw. der*die Schatzmeister*in vorzeitig zur\u00fcck, m\u00fcssen die Zugangsdaten bis zur Wahl eines*r Nachfolgers*in der Kreisgesch\u00e4ftsstelle der Wiesbadener Mutterpartei treuh\u00e4nderisch \u00fcbergeben werden.<\/p>\n<p>(8)\u00a0 \u00a0 Die Mitglieder des Vorstands m\u00fcssen Mitglieder der Gr\u00fcnen Jugend Wiesbaden sein.<\/p>\n<p>(9)\u00a0 \u00a0 Der Vorstand muss mindestens einmal j\u00e4hrlich einen politischen und organisatorischen Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten Finanzbericht der KMV vorlegen bzw. ihr gegen\u00fcber vortragen.<\/p>\n<p>(10)\u00a0 \u00a0 Der Vorstand soll sich aus einer Gruppe von Menschen zusammensetzen, die f\u00fcr jeden offen ist, niemanden ausgrenzt und f\u00fcr die Herkunft, Geschlecht, soziale Schicht, sexuelle Orientierung, Religion und\/oder Nationalit\u00e4t keine H\u00fcrden darstellen. Das einzige entscheidende Kriterium muss die Kompetenz sein.<\/p>\n<p>(11)\u00a0 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der n\u00e4chsten Kreismitgliederversammlung eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgew\u00e4hlten Mitglieds endet mit der des \u00fcbrigen Vorstandes.<\/p>\n<p>(12)\u00a0 Die Kreismitgliederversammlung kann einstimmig ein (ehemaliges) Mitglied der GJ Wiesbaden zum*zur Ehrenpr\u00e4sidenten*in ernennen. Es k\u00f6nnen beliebig viele Ehrenpr\u00e4sidenten*innen ernannt werden, jedoch nur maximal eine*r pro Jahr. Sie beraten wohlwollend den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. Der*die Ehrenpr\u00e4sident*in kann nur durch ein einstimmiges Votum der Kreismitgliederversammlung oder durch R\u00fccktritt aus dem Amt ausscheiden.<\/p>\n<p>(13) Aus der Mitte des Vorstandes kann eine frauenpolitische Sprecher*in ernannt werden.<\/p>\n<p>(14) Aus der Mitte des Vorstandes kann ein*e queerpolitische*r Sprecher*in ernannt werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-size: 14pt;\">\u00a77 Awarenessteam (A-Team)<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 14pt;\">(1) Das Awareness-Team besteht aus zwei Personen, wovon mindestens ein Platz mit einer FINTA*-Person besetzt werden muss.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 14pt;\">(2) Das Team ist Bindeglied innerhalb der GJ Wiesbaden und Anlaufstelle bei Konflikten und Problemen jeder Art, namentlich Kritik und Anregungen an den Vorstand, einzelne Mitglieder, Diskriminierungen und Unwohlsein innerhalb der GJ Wiesbaden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 14pt;\">(3) Das A-Team wird vom Vorstand vorgeschlagen und auf einer KMV j\u00e4hrlich gew\u00e4hlt. Seine Mitglieder k\u00f6nnen innerhalb des Jahres zur\u00fccktreten, worauf eine zeitlich befristete Neuwahl des freigewordenen Platzes auf einer einzuberufenden KMV n\u00f6tig ist.<\/span><\/p>\n<h3><\/h3>\n<p><strong>\u00a78 Arbeitskreise<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0 \u00a0 Zur fachlichen und organisatorischen Unterst\u00fctzung der Politik des Kreisverbandes k\u00f6nnen jederzeit Arbeitskreise gebildet werden. Die Mitarbeit steht allen offen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 \u00a0 Jeder Arbeitskreis w\u00e4hlt j\u00e4hrlich eine*n oder zwei Koordinator*in\/en*nen, die\/der sich den organisatorischen Aufgaben des AKs annehmen\/annimmt, u. a. der Organisation der Arbeitskreis-Treffen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 \u00a0 Arbeitskreise berichten mindestens einmal j\u00e4hrlich auf einer Mitgliederversammlung \u00fcber ihre Arbeit, andernfalls gelten sie als inaktiv. Inaktive Arbeitskreise k\u00f6nnen vom Kreisvorstand ohne MV-Beschluss wieder aktiviert werden.<\/p>\n<p>(4) Der koordinierende Platz oder die koordinierenden Pl\u00e4tze sind mit mindestens einer FINTA*-Person zu belegen. Sollte sich keine FINTA*-Person f\u00fcr diesen Platz bewerben, entscheidet das FINTA*-Forum wie in \u00a76 Abs. 4 \u00fcber die \u00d6ffnung dieses Platzes. Diese Regelung entf\u00e4llt, wenn keine FINTA*-Person Teil des Arbeitskreises ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0 \u00a0 Personenwahlen sind grunds\u00e4tzlich geheim durchzuf\u00fchren. Gew\u00e4hlt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen, g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt. Enthaltungen sind g\u00fcltige Stimmen. Erreicht keine*r der Bewerber*innen die erforderliche Mehrheit, so findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden bestplatzierten Bewerber*innen statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 \u00a0 F\u00fcr alle Wahlen ist ein Wahlvorstand durch die Kreismitgliederversammlung zu benennen. Dieser f\u00fchrt die Wahl durch und achtet auf einen ordnungs- und satzungsgem\u00e4\u00dfen Ablauf der Wahl. Mitglieder des Wahlvorstandes d\u00fcrfen nicht f\u00fcr die jeweils zu w\u00e4hlenden Funktionen kandidieren. Er muss aus mindestens zwei Personen bestehen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 \u00a0 Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds wird eine Abstimmung geheim durchgef\u00fchrt. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen, g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>(4)\u00a0 \u00a0 Diese Satzung kann nur mit einer 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen, ge\u00e4ndert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Einladung der \u00fcber sie beschlie\u00dfenden Kreismitgliederversammlung fristgerecht angek\u00fcndigt wurde.<\/p>\n<p>(5) Antr\u00e4ge treten mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0 \u00a0 Die Aufl\u00f6sung der GJ Wiesbaden kann nur durch eine eigens daf\u00fcr einberufene KMV mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 \u00a0 Das Restverm\u00f6gen f\u00e4llt, sofern die KMV nichts anderes beschlie\u00dft, an B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Kreisverband Wiesbaden, mit der Auflage es f\u00fcr die F\u00f6rderung der Jugend in der Partei zu verwenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Schlussbestimmung<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung tritt durch Beschlussfassung der Kreismitgliederversammlung zum 28.09.2022 in Kraft.<\/p>\n<p>Wiesbaden, 21.09.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Die Gr\u00fcne Jugend (GJ) Wiesbaden sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Gr\u00fcnen und gr\u00fcn-nahen Jugendlichen. 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