24. Juni 2022

My body my choice – Abschaffung des §219a



An diesem Freitagmorgen haben die Parteien der Ampelkoalition GRÜNE, SPD und FDP sowie DIE LINKE im Bundestag für die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gestimmt. Der umstrittene Paragraf 219a wird somit endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

„Endlich können Ärztinnen und Ärzte sachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (GRÜNE). Ungewollt Schwangere könnten sich von nun an darauf verlassen, dass sie „sachkundig beraten und gut unterstützt werden“, erklärte die Ministerin. „Ein Schwangerschaftsabbruch sollte kein Straftatbestand sein, sondern eine Gesundheitsleistung“, betonte die Ministerin.

„Dies ist ein wichtiger Schritt, doch echte Selbstbestimmung für Frauen sieht anders aus“, sagt Verena Korban, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND Wiesbaden. Denn Schwangerschaftsabbrüche stehen laut §218 nach wie vor unter Strafe. Es wird lediglich in §218a bestimmt, unter welchen Bedingungen sie straffrei sind: Hierfür ist ein Beratungsgespräch mit folgender dreitägiger Wartezeit nötig und dass der Abbruch spätestens in der zwölften Schwangerschaftswoche durchgeführt wird. „Diese Vorgaben gehen leider an der Lebensrealität vieler Frauen vorbei, die zum Beispiel erst spät merken, dass sie schwanger sind oder durch eine unzureichende Versorgungslage mit Ärzt*innen und Kliniken, die Abbrüche durchführen, lange auf eine medizinische Versorgung warten oder weite Wege auf sich nehmen müssen“, so Korban.

Die GRÜNE JUGEND fordert daher weiterhin eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, damit eine Versorgung von betroffenen Frauen endlich flächendeckend sichergestellt werden kann – ohne Stigmatisierung und Grauzonen!



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